VERZICHTSERKLÄRUNG

Liebe Teilnehmer, bitte lest euch unbedingt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen („Verzichtserklärung“) durch, bevor ihr euch anmeldet und an der Veranstaltung teilnehmt. Falls ihr bezüglich des Inhalts der Verzichtserklärung Fragen habt, wendet euch bitte an unseren Kundenservice mittels des Kontaktformulars auf unserer Website.

Alle minderjährigen Teilnehmer (unter 18 Jahren) müssen eine unterschriebene Erlaubniserklärung zum Veranstaltungstag mitbringen.

  • Teilnehmer von 12 bis einschließlich 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht an der Veranstaltung teilnehmen. Sollte es sich bei der Aufsichtsperson nicht um einen Vormund handeln, benötigen wir eine ausgefüllte und von den Eltern unterzeichnete  Aufsichtsübertragung für den Veranstaltungstag!  (Aufsichtsübertragung (12–15))
  • Ab 16 Jahren dürft ihr ohne Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnehmen. Jedoch müsst ihr eine unterschriebene Erlaubniserklärung eurer Eltern mit euch führen. Außerdem muss die Verzichtserklärung von euren Eltern unterschrieben werden! (Erlaubniserklärung (16 und 17))

UNTER FOLGENDEM LINK FINDET IHR DIE VERZICHTSERKLÄRUNG: Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung

FÜR TEILNEHMER UNTER 18 JAHREN MUSS DIESE VON EINEM VORMUND UNTERZEICHNET WERDEN: Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung – Teilnehmer 12-18

COLOR OBSTACLE RUSH, ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („VERZICHTSERKLÄRUNG“)

Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung der VE Volkslauf Events GmbH – im Folgenden “Veranstalter” genannt – ist es erforderlich, dass Sie – im Folgenden auch “Teilnehmer” genannt – sich die folgenden Bedingungen sorgfältig durchlesen, diese beachten, im Laufe des Anmeldungsprozesses bestätigen, dass Sie sie gelesen haben und ausgedruckt sowie im Original unterschrieben zur Veranstaltung mitbringen.

Eine Teilnahme ohne vorherige Unterzeichnung dieser Erklärung ist nicht möglich.

Hinweise:

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Veranstaltung Gefahren in sich birgt und das Risiko ernsthafter Verletzungen, einschließlich dauerhafter Gesundheitsschäden, bis hin zu tödlichen Unfällen und Eigentumsbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiter wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Veranstaltung handelt,

– die potenziell gefährlich ist,

– die körperlich anstrengend ist,

– die im Freien stattfindet,

– die auch bei schlechtem Wetter und/oder bei schlechtem Licht durchgeführt wird,

– bei der der Teilnehmer bei einigen Hindernissen in Kontakt mit Substanzen (z.B.Schaum, Wasser, Farbpulver oder Matsch) kommt, die nicht im Hinblick auf Chemikalien, Krankheitskeime oder sonstige Kontaminationen getestet wurden,

– bei der der Teilnehmer mit wilden Tieren/ Insekten in Berührung kommen kann,

– bei der die am Körper getragene Kleidung und Gegenstände des Teilnehmers verschmutzt, beschädigt oder zerstört werden können, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte, elektronische Geräte und Schmuck.

Die vorstehende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend. Wenn der Teilnehmer über 100 kg wiegt, muss er den Veranstalter informieren und anerkennen, dass er möglicherweise verpflichtet ist, auf bestimmte Hindernisse bei der Veranstaltung zu verzichten.

In Kenntnis dessen gilt:

1. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet nicht, sofern und soweit der Teilnehmer gegen Anweisungen des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen verstößt. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Teilnehmers (insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Equipment des Veranstalters) verursacht wurden oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen des Veranstalters oder dessen eingesetzten Personal nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Teilnehmer die uneingeschränkte Haftung.

(2) Für vom Veranstalter verursachte Schäden haftet dieser unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Veranstalter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Veranstalter nicht.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(4) Ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen, ggf. (fach-) ärztlich überprüfen zu lassen. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden der von ihm für die Aufbewahrung beauftragten Dritten bleibt unberührt.

2. Datenerhebung und -verwertung

(1) Der Zweck der sammlung personenbezogener Daten besteht darin, um Veranstaltungen für Kunden zu organisieren. Wir verwenden personenbezogene Daten nur für die ereignisbezogene Kommunikation. Der Teilnehmer erhält einen “Pre-Event Informations-Email” und nach der Veranstaltung eine Zufriedenheitsumfrage. Die Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet. Unter den folgenden Link kann man mehr über unsere Datenschutzerklärung erfahren: https://www.colorobstaclerush.de/datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht) gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet werden. Dies gilt insbesondere auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass alle die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassetten etc.), digitalen Vervielfältigungen (Filme, DVD, Blu-ray Disc etc.), Presseveröffentlichungen, Facebook, Internetseite, Twitter und zu PR- und Werbezwecken vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, verkauft und veröffentlicht werden. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

(3) Die gemäß 2. (1) gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

(4) Alle ereignisbezogene Kommunikation zur jeweiligen Veranstaltung erhält der Teilnehmer per E-Mail. Dies enthält die vorher erwähnte “Pre-Event Informations-Email” und die Zufriedenheitsumfrage. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Speicherung und Verwertung der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck ein. Die Informationen werden nicht für andere Zwecke verwendet.

3. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit VE Volkslauf Events GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht ( § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch VE Volkslauf Events GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich abschließend, dass ich diese Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung sorgfältig und im Einzelnen durchgelesen habe, den Inhalt verstanden habe und mit deren Inhalt ausdrücklich einverstanden bin.

Unterschrift: ……………………………………………… Datum: ……………………….

Vollständiger Name des Teilnehmers: ……………………………………….

VERZICHTSERKLÄRUNG: Haftungsfreistellung und Einwilligungserklärung